Welche Gremien gibt es?

Für folgende Gremien könnt ihr kandidieren

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat beruft neue Professor:innen, beschließt Stundenverteilungs- und Studienpläne, wählt Beauftragte der Fakultät und vergibt Studienzuschüsse. Er setzt sich für bessere Studienbedingungen ein, gibt Stellungnahmen zur Lehre ab und bietet Raum für eigene Ideen.

Konvent

Der Konvent organisiert Veranstaltungen, fördert den fakultätsübergreifenden Austausch und steht im Dialog mit der Hochschulleitung. Er verwaltet das Budget, entscheidet über finanzielle Mittel, vertritt vielfältige Interessen der Studierenden und gestaltet aktiv das Campusleben – von Lernplätzen bis zur OTH-App. Zudem informiert er die Studierenden und unterstützt ihre Meinungsbildung.

Senat

Der Senat beschließt Satzungen und Ordnungen, etwa Studien- und Prüfungsordnungen. Er berät über die Einführung neuer Studiengänge und gibt Stellungnahmen zur Berufung neuer Professor:innen ab.

Stimmenvergabe und Zusammensetzung

1 | Fakultätsrat

Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im Fakultätsrat habt ihr 4 Stimmen.

Wer sind die Mitglieder?

4 gewählte Fakultätsvertreter:innen, Dekan:in (Vorsitz), Studiendekan:in, Frauenbeauftragte:r, 12 Professor:innen, 4 wiss. Mitarbeiter:innen + 2 Mitarbeiter:innen. oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.

2 | Studentischer Konvent

Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im studentischen Konvent habt ihr 16 Stimmen.

Wer sind die Mitglieder?

Der Konvent besteht aus 16 Fakultätsvertreter:innen (jeweils zwei pro Fakultät) und 16 direkt gewählten Kandidat:innen. Dazu kommen noch die zwei gewählten Senator:innen.

3 | Senat + Hochschulrat

Für die Wahl der Senator:innen stehen euch zwei Stimmen zur Verfügung!

Wer sind die Mitglieder?

Neben den studentischen Senator:innen gehören dem Senat 6 Professor:innen, ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, ein:e Mitarbeiter:in sowie der:die Frauenbeauftragte an.