FAKULTÄTSRAT

Jede Fakultät hat dieses Gremium. Der Fakultätsrat berät und entscheidet über fakultätsinterne Themen. Als studentische:r Vertreter:in bist du Ansprechpartner:in für deine Komiliton:innen und vertrittst ihre Interessen. Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Dem Dekan oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.

Die aktuellen studentischen VertreterInnen in den jeweiligen Fakultätsräten sind: