Hochschulrat
Der Hochschulrat wählt u. a. die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Er nimmt den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung entgegen und beschließt über die Grundordnung sowie über die Hochschulentwicklungsplanung.
Senat
Die Aufgaben des Senats umfassen im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten. Der Senat beschließt Satzungen und Ordnungen wie die Studien- und Prüfungsordnungen (Studiengang) oder die Allgemeine Prüfungsordnung (hochschulübergreifend). Des Weiteren berät der Senat über die Einführung neuer Studiengänge und die Listen zur Berufung neuer Professoren.
Im Senat und im Hochschulrat werden die Studierenden durch zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter repräsentiert.
Studentische Vertreter in Senat und Hochschulrat:
Lukas Läpple (Fak. Informatik Mathematik)
Korbinian Graf (Fak. Betriebswirtschaft)