Für folgende Gremien könnt ihr kandidieren
Stimmenvergabe und Zusammensetzung
1 | Fakultätsrat
Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im Fakultätsrat habt ihr 4 Stimmen.
Wer sind die Mitglieder?
4 gewählte Fakultätsvertreter:innen, Dekan:in (Vorsitz), Studiendekan:in, Frauenbeauftragte:r, 12 Professor:innen, 4 wiss. Mitarbeiter:innen + 2 Mitarbeiter:innen. oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.
2 | Studentischer Konvent
Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im studentischen Konvent habt ihr 16 Stimmen.
Wer sind die Mitglieder?
Der Konvent besteht aus 16 Fakultätsvertreter:innen (jeweils zwei pro Fakultät) und 16 direkt gewählten Kandidat:innen. Dazu kommen noch die zwei gewählten Senator:innen.
3 | Senat + Hochschulrat
Für die Wahl der Senator:innen stehen euch zwei Stimmen zur Verfügung!
Wer sind die Mitglieder?
Neben den studentischen Senator:innen gehören dem Senat 6 Professor:innen, ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, ein:e Mitarbeiter:in sowie der:die Frauenbeauftragte an.