welche Gremien?

ihr wählt Studierendenvertreter:innen in folgende Gremien:

1 | Fakultätsrat

Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im Fakultätsrat habt ihr 4 Stimmen.

Was machen die Fakultätsräte? Wer sind die Mitglieder?

Die Fakultätsräte an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bestehen aus:
4 GEWÄHLTE STUDIERENDENVERTRETER:INNEN, Dekan:in (Vorsitz), Studiendekan:in, Frauenbeauftragte:r, 12 Professor:innen, 4 wiss. Mitarbeiter:innen + 2 Mitarbeiter:innen. oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.

Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Der Fakultätsrat berät und entscheidet über fakultätsinterne Themen. Studentische Vertreter:innen sind Ansprechpartner für ihre Komiliton:innen und Vertreter:innen deren Interessen.

Themen im Fakultätsrat

  • Berufung neuer Professor:innen
  • Beschluss von Stundenveteil- und Studienplänen
  • Wahl der Frauen- und Auslandsbeauftragten der Fakultät
  • Vergabe der Studienzuschüsse für Ausstattung, Lehraufträge , etc.
  • Verbesserung der Studienbedingungen
  • Stellungnahmen zur Lehre
  • Einbringen eigener Ideen

2 | studentischer Konvent

Für die Wahl eurer Studierendenvertreter:innen im studentischen Konvent habt ihr 16 Stimmen.

Der studentische Konvent bildet eine Art Studierendenparlament aus den 16 gewählten FakultätsvertreterInnen und 16 direkt gewählten StudierendenvertreterInnen, sowie den zwei studentischen SenatorInnen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Interessen aller Studierenden der OTH Regensburg – von Ingenieur bis Wirtschaftswissenschaftler – eingebracht und vertreten werden können.  Damit entscheiden wir über alle Angelegenheiten, die sich von Seiten der Studierenden ergeben. 

Aufgaben des Konvents:

  • Organisation von Veranstaltungen und Angeboten (virtuelle Spieleabende, Partys, Public Viewing)
  • Fakultätsübergreifender Austausch zu Studienbedingungen + Lehre
  • Austausch mit der Hochschulleitung
  • Verwaltung des Studierendenvertretungshaushalts und Mitentscheidung bei der Vergabe finanzieller Mittel (z.B. Studienzuschüsse für mehr Steckdosen in der Bib oder der Bau des Studierendenhauses) 
  • Vertretung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange der Studierenden
  • Gestaltung des Campuslebens von neuen Lern- und Sitzplätzen bis zu Sportangeboten oder der OTH-APP
  • Information der Studierenden und ermöglichen einer Meinungsbildung (z.B. zum neuen bayer. Hochschlgesetz, Studienführer, Newsletter)

Der Konvent wählt aus seinen Reihen, den Sprecher:innenrat – dessen 7 Mitgliedern das Tagesgeschäft übertragen wird. Mitglieder des SprecherInnenrats sind neben den direkt Gewählten auch die beiden studentischen SenatorInnen sowie die/der Vorsitzende des Konvents.

Kandidat:innen für den studentischen Konvent

3 | Senat + Hochschulrat

Für die Wahl der Senator:innen stehen euch zwei Stimmen zur Verfügung!

Neben den studentischen SenatorInnen gehören dem Senat sechs Professor:innen, ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, ein:e Mitarbeiter:in sowie der:die Frauenbeauftragte.

Aufgaben des Senats:

  • Beschluss von Satzung und Ordnungen, wie die Studien- und Prüfungsordnung (Studiengangsspezifisch) oder die Allgemeine Prüfungsordnung (hochschulübergreifend)
  • Beratungen zur Einführung neuer Studiengänge
  • Stellungahme zur Berufung neuer Professor:innen

    Die zwei studentischen SenatorInnen sind automatisch auch Mitglieder des Hochschulrats. In diesem Gremium wird die Einführung neuer Studiengänge oder die Grundordnung beschlossen, die strategische Ausrichtung der Hochschule festgelegt und der:die Präsident:in sowie dessen Stellvertretung (Vizepräsident:in) gewählt.