Update zur Sonder-APO im WISE 2020/21

Liebe Studierenden der OTH Regensburg,

Es gibt gute Neuigkeiten – wichtige Punkte in der Sonder-APO für das Wintersemester 2020/21 sind nun vom Senat beschlossen!
Diesen Beschluss sahen wir schon lange als notwendig an und bedauern dass dieser erst so kurz vor den Prüfungen zustande kam. Somit habt ihr endlich Planungssicherheit was Prüfungsrecht, Fristen und euren Studienverlauf im Wintersemester 2020/21 – einem weiteren Corona-Semester – angeht. Das alles könnt ihr hier nachlesen!

erneute Fristverlängerungen
Studienhöchst- und Prüfungsfristen, die zum Ende des Wintersemesters 2020/21 ablaufen, werden bis zum Ende des Sommersemesters 2021 verlängert. Für Abschlussarbeiten gilt hier eine individuellere Regelung, wobei ihr bei erschwerten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen könnt. Diese Regelung galt auch schon im Sommersemester 2020.


Abseits der Sonder-APO: Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das WiSe20/21
Das Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat bereits angekündigt, dass das Wintersemester 2020/21 – wie schon beim Sommersemester 2020 – nicht als Fachsemester zählen soll. Dies wirkt sich aber nicht nur auf Regeltermine und Fristen aus, die in das Wintersemester 2020/21 fallen, sondern zieht sich letztlich durch das gesamte Studium. Auch soll wieder eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein weiteres Semester verlängerte ‘individuelle Regelstudienzeit’ eingeführt werden, die einen verlängerten Bafög-Bezug ermöglicht. Das Ministerium hat es leider noch nicht geschafft, dass entsprechende Gesetz zu formulieren, allerdings könnt ihr euch hier informieren. 

Möglichkeit für Nachholprüfungen
Ihr konntet an der Prüfung nicht teilnehmen da ihr krank wart oder aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Hochschule nicht betreten durftet? Prüfer:innen haben die Möglichkeit und werden auch dazu angehalten, Nachprüfungen anzubieten. Als Nachweis sind ein ärztliches Schreiben oder eine Nachricht des Gesundheitsamts und die Anmeldung zum ursprünglichen Prüfungstermin vorzulegen. Solltet ihr dieses Angebot nutzten wollen oder müssen geht bitte auf eure Dozierende zu und sprecht sie darauf an!

Veränderte Prüfungsformen
Noch bis zwei Wochen vor dem Prüfungstag kann die Prüfungsform von einer Präsenz- zu einer Fernprüfungsform geändert werden. Zugelassen sind das Take-Home-Exam, Elektronische Fernprüfungen, Elektronische Prüfungen sowie eine Mündliche Prüfung. Die Rahmenbedingungen dieser Prüfungsformen findet ihr hier in der Sonder-APO.

Prüfungsteilnahme
In jenem Fall (und auch jedem anderen Fall) könnt ihr jedoch wie immer bis kurz vor Prüfungsbeginn nicht zur Prüfung antreten.
Daraus entstehen für euch keine weiteren Konsequenzen. Ihr müsst euch folglich nicht abmelden, sondern könnt über euren Antritt noch in letzter Sekunde entscheiden. Und wie jedes Semester könnt ihr, auch wenn ihr euch nicht angemeldet habt, zu Prüfungen erscheinen und sie mitschreiben. Denkt in diesem Semester jedoch an eure Mund-Nasen-Bedeckung und das Lesen der Handreichnungen zu den verschiedenen Prüfungsformen.

’Freischuss’ – ja oder nein?
Prüfungen, die im Wintersemester 2020/21 angetreten werden, werden auch im Falle des Nicht-bestehens gewertet. Ein Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen. Es gibt also leider wieder keinen allgemeinen Freischuss. Das bedeutet: Eine abgelegte Prüfung, egal ob Hausarbeit, Take-Home-Exam, Referat oder schriftliche Prüfung (etc.) zählt. Wer sie mit 5.0 nicht besteht, erhält einen Zweitversuch. Erbrachte Noten können nicht verbessert werden.
Allerdings: Abweichend von dieser Regelung werden nicht bestandene videoüberwachte schriftliche Fernprüfungen (keine: Take-Home-Exams, keine mündlichen Fernprüfungen oder E-Prüfungen) im Wintersemester 2020/21 nicht gewertet. Diese Prüfungen gelten dann als nicht angetreten.

zum Schluss ..  Wir wissen, dass dieses Ergebnis nicht voll zufriedenstellend ist und die Chancengleichheit nicht für alle gegeben ist. Jedoch haben wir unser Möglichstes gegeben um für so viele Studierende wie möglich eine faire Lösung zu erwirken.

Sind bei euch trotzdem noch Dinge unklar? oder habt ihr andere Schwierigkeiten, Anliegen und Probleme?
Wir sind natürlich auch weiterhin für eure Anliegen und Problemen da!

Herzliche Grüße
Eure Sprecher:innenrat im Namen der StuV – Susi, Paul, Regina, Flo, Philipp, Viktor & Simon

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