Antragstellung für Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Seit 16.06.2020 kann diese Überbrückungshilfe online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt voraussichtlich ab Ende Juni durch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.

Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.

Weitere allgemeine Informationen zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren können auf der Internetseite des Studentenwerks entnommen werden unter: www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe

FAQ – Überbrückungshilfe: https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe/faq-ueberbrueckungshilfe

Allgemeiner Kontakt für Studierende zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren:

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Telefon-Hotline: 0800 26 23 003

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Die Hochschulleitung

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