CORONA UPDATE

Liebe Studierende,

Es tut sich wieder was! Wir haben für euch wichtige und interessante Infos bezüglich des Studiums in Zeiten der ‘Corona-Pandemie’ an unserer Hochschule zusammengestellt.


Zählt jetzt das Sommersemester 2020 oder nicht? und wenn ja, in welchen Bereichen gibt es Änderungen?
Wir klären auf: Die in den SPOen festgelegte Regelstudienzeit bleibt unverändert, aber das Sommersemester 2020 zählt nicht als Fachsemester. Dies wirkt sich aber nicht nur auf Regeltermine und Fristen aus, die in das Sommersemester 2020 fallen, sondern zieht sich letztlich durch das gesamte Studium. Zusätzlich eingeführt wurde eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte ‘individuelle Regelstudienzeit’. Diese ermöglicht auch den verlängerten Bafög-Bezug. Diese Regelungen gelten für alle Studierenden, die im Sommersemester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren.

Eine Verlängerung dieser Maßnahme für das Wintersemester 2020/21 wurde vom Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zwar bereits angekündigt, aber noch nicht gesetzlich verankert. Weitere Infos sind hier auf deren Homepage zu finden.
 

Verlängerung der Überbrückungshilfe für Studierende
Am Freitag, dem 20.11.2020, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfen für Studierende bis einschließlich März 2021 bezogen werden können. Das BMBF setzt damit eine Forderung der Landesstudierenden-vertretungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen um.Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfe findet ihr hier in einem Beitrag auf unserer Website.
 

Sind bei euch trotzdem noch Dinge unklar? oder habt ihr andere Schwierigkeiten, Anliegen und Probleme?
Meldet euch wenn etwas nicht stimmt oder funktioniert! Dafür sind eure Studiengangsfachberater:innen, die Prüfungkommissionsvorsitzenden sowie die Allgemeine Studienberatung die optimalen Anlaufstellen.

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Wir sind natürlich auch weiterhin bei Anliegen und Problemen für euch da!

Eure Studierendenvertretung,
Susi, Paul, Regina, Flo, Jule, Viktor, Simon

how to ONLINE LEHRE

Liebe Studierende der OTH Regensburg, liebe Studierende im ersten Studiensemester,

Auch das bevorstehende Wintersemester wird nicht wie gewohnt möglich sein. Die Lehrveranstaltungen werden weiterhin über digitale Formate abgehalten, ergänzt von gezielt geplanten Präsenzpunkten. Um die Atmosphäre für alle Beteiligten an der digitalen Lehre so angenehm wie möglich zu gestalten und Studierenden im ersten Semester beim Einstieg in dieses Kommunikations- und Studienformat zu unterstützen möchten wir euch mit dieser Mail einen kurzen „Zoom-Leitfaden“ an die Hand geben.

In kürze: Kamera an – Mikro aus – Mitmachen – aber auch: Privatsphäre für euch und andere

Keine Sorge, wir möchten euch keineswegs Vorschriften machen. Doch wenn wir alle ein paar kleine Dinge beachten, schaffen wir einen Mehrwert von dem Alle profitieren!

Kamera an!

Das Nutzen der Kamera während einem Online-Seminar ist zwar nicht verpflichtend, bringt jedoch sehr viele Vorteile mit sich. So ist es möglich eine persönlichere Umgebung und Kommunikation zu schaffen, bei eingeschalteter Kamera konzentrierter zu bleiben und somit aktiven und partizipativen Austausch zu schaffen. Die Dozierenden freuen sich über unmittelbare Resonanz von euch und ihr nehmt aus den Seminaren mehr mit. Die Motivation steigt auf beiden Seiten – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Oder ihr könnt auch ein Profilbild hinterlegen, um auch bei ausgeschalteter Kamera die persönliche Atmosphäre nicht zu verlieren.

Rücksicht – Ruhe + Privatsphäre

Eine ruhige Lernumgebung ist sowohl in der Vorlesung, in der Bib, als auch bei euch Zuhause wichtig für einen guten Lernerfolg. Man möchte nicht gestört werden und sollte deshalb genauso auf andere Rücksicht nehmen. Das heißt: Das Mikrofon sollte nur bei Bedarf eingeschaltet werden, sodass störende Hintergrundgeräusche möglichst vermieden werden.

Man lässt sich nicht gern von Fremden ins eigene Zimmer blicken, nicht wahr?
Deshalb wählt euch mit eurem Vor- und Nachnamen ein, lasst keine kursfremden Personen mit zusehen und gebt die Zugangsdaten auch nicht an Dritte weiter. Es ist völlig okay wenn mal ein Familienmitglieder oder MitbewohnerInnen durch das Bild laufen, aber wir sollten unser Bestes geben die eigene Identität, eure Privatsphäre und auch die der anderen zu wahren und zu schützen.

Die aktuelle Situation eröffnet uns eine neue Art die Lehre mitzugestalten. Wir sollten diese Chance nutzen, da wir von den Erfahrungen und dieser neuen Infrastruktur nur profitieren können. Deshalb hier nochmal der Aufruf an alle: Nutzt den Austausch, wenn ihr die Möglichkeit dazu habt!

also: Kamera an – Mikro aus – Mitmachen – aber auch Privatsphäre: für euch und andere


Euere StuV
Susi, Paul, Regina, Flo, Jule, Viktor & Simon

HOCHSCHULWAHL 2020

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

die Hochschulwahl 2020 ist schon im vollen Gange. Auf unserer Homepage könnt ihr die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Wahlzielen für Senat, Konvent und Fakultätsrat einsehen!Die Beantragung der Wahlunterlagen ist bereits abgeschlossen und die Unterlagen sollten bereits bei euch eingetroffen sein.Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, den 06.08.2020, 16:00 Uhr im Wahlbüro P022b, Prüfeninger Straße 58, 93049 Regensburg, eingegangen sein. 
Wir freuen uns auf deine Stimme!

Viele Grüße

Eure StuV
Viola, Viktor, Simon, Paul, Liz, Liam & Kerstin

Anpassung der Regelstudienzeit

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

wir haben wieder interessante Infos bezüglich des Studiums an der Hochschule für euch zusammengestellt.

1. Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit
Am 08. Juli 2020 wurde ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetztes beschlossen, welches besagt, dass die Regelstudienzeit sich für die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Das bedeutet konkret, dass die BAföG Höchstbezugsdauer damit automatisch verlängert wird. Weitere Infos sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zu finden.

2. Datenschutzrecht bei mündlichen Prüfungen (via Zoom) 
In mündlichen Prüfungen ist es rechtlich nicht zulässig, das Schwenken mit der Kamera durch die Wohnung zu verlangen. Ihr seid dazu nicht verpflichtet, denn diese Forderung verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen und dem grundsätzlichen Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung. 
Wir wünschen euch viel Erfolg in den Prüfungen!

Eure StuV
Viola, Viktor, Simon, Paul, Liz, Liam & Kerstin

Foto: Nadine Wild & Viola Schneider

Hochschulwahlen 2020: Jetzt Briefwahl beantragen, jede Stimme zählt!

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,


aufgrund der Covid-19 Pandemie ist es dieses Semester nicht möglich eine normale Hochschulwahl stattfinden zu lassen. Deshalb gibt es seit dem 02. Juli 2020 bis zum 16. Juli 2020 die Möglichkeit, die Briefwahl hierfür im HISinOne Studierendenportal online zu beantragen. 

Diese wird an die von euch ausgewählten Adresse zugesandt. 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, den 06.08.2020, 16:00 Uhr (Abschlussfrist), beim Wahlbüro P022b, Prüfeninger Straße 58, 93049 Regensburg eingegangen sein. Die wählbaren Studierenden für Senat, Konvent und den jeweiligen Fakultätsräten werden demnächst auf unserer Homepage zu finden sein. 

Weitere Hinweise zur Wahl sind auf der Homepage der OTH Regensburg nachzulesen. 

Wir hoffen trotz dieser außergewöhnlichen Situation dieses Semester auf eine rege Wahlbeteiligung. Nur mit eurer Unterstützung können wir uns auch in den kommenden Semestern für euch einsetzen. Je mehr Studierende sich an der Wahl beteiligen desto repräsentativer können wir euch vertreten. 

Eure Studierendenvertretung


Viola, Viktor, Simon, Paul, Liz, Liam & Kerstin

Anleitung zur Beantragung der Briefwahl:

Prüfungsabmeldung

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

da dieses Semester, bedingt durch die COVID-19 Pandemie, viele Herausforderungen für uns bereithält, gibt es erstmals einen Abmeldezeitraum für Prüfungen.

Dieser beginnt heute, den 6. Juli 2020 und endet am 10. Juli 2020. Wir bitten euch diese Gelegenheit zu nutzen, um euch von Prüfungen abzumelden, die ihr sichernicht antreten werdet. Dies erleichtert der Hochschule die Organisation der Prüfungsressourcen und ermöglicht den Umständen entsprechend optimale Planung.
Die Abmeldung erfolgt über das HISinOne-Portal der Hochschule unter QIS, Prüfungsverwaltung.

Nach wie vor gilt, dass ein Nichterscheinen zur Prüfung ein wirksamerRücktritt ist und keine Konsequenzen zu befürchten sind. 

Viele Grüße und viel Erfolg in den Prüfungen!

Eure Studierendenvertretung
Viola, Viktor, Simon, Paul, Liz, Liam & Kerstin

Preis für herausragende Lehre für Dozierende – Ihr seid gefragt!

(Foto: Nadine Wild, Viola Schneider)

Liebe Studierende,

dieses Semester ist alles anders. Wir Studierende mussten uns umstellen und auch die Dozierenden mussten alles umstellen. Vielen gelang dies gut, anderen weniger. 

Manchen aber gelang es herausragend gut. Sie haben die aktuellen Bedürfnisse der Studierenden erkannt und ihre Lehre und ihr Engagement entsprechend angepasst. 
Diese Dozierenden möchten wir als Studierendenvertretung mit Unterstützung des Vereins der Freunde der OTH auszeichnen und ihnen eine kleine Aufmerksamkeit entgegenbringen. 

Dazu brauchen wir jedoch euch! Ihr könnt bis zum 31.07. die Nominierung eurer Dozierenden einreichen. Dazu füllt ihr das angefügte Dokument aus, dies dauert höchstens fünf bis zehn Minuten, und sendet es uns mit eurer studentischen E-Mail-Adresse zu.

Wir werden bis zu drei Preise verleihen. Die Preise werden Ende des Semesters verliehen. Dazu erhaltet ihr dann noch einmal gesondert eine E-Mail.

Viele Grüße

Eure StuV
Kerstin, Liam, Liz, Paul, Simon, Viktor, Viola

Hochschulwahlen 2020 – Briefwahl

Wahlbenachrichtigung für die Wahl zu den Kollegialorganen an der OTH Regensburg

Sehr geehrte/r Studierende, 

Sie sind für die Wahl der Vertreter und Vertreterinnen aus der Gruppe der Studierenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchWO) in den Senat, den Fakultätsrat der Fakultät Maschinenbau und in den Studentischen Konvent als wahlberechtigt im Wähler- verzeichnis eingetragen. 

Stimmabgabe

Aufgrund der Covid-19 Pandemie erfolgt die Stimmabgabe ausschließlich per Briefwahl. Dazu muss die Übersendung der Wahlunterlagen entsprechend der Anleitung zur Antrag-stellung über das HISinOne Studierendenportal online beantragt werden.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich von Donnerstag 02. Juli bis Donnerstag 16. Juli 2020. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ab dem 16.07.2020.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, den 06.08.2020, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlbüro P 022 b, Prüfeninger Straße 58, 93049 Regensburg eingegangen sein. Zu spät eingegangene Briefwahlunterlagen gelten nicht als Stimmabgabe.    

Auf das Wahlausschreiben der OTH Regensburg darf im Übrigen verwiesen werden. Sie finden es zusammen mit weiteren Informationen, einschließlich der Hinweise zur Briefwahl auf unserer Homepage.  

Der Wahlleiter

HAPPY HALF HOUR

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, 

das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hat NEWS für euch: 

Nachdem die Corona-Pandemie die gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks an der OTH Regensburg stark beeinflusst hat, arbeitet das Studentenwerk unter Hochdruck einerseits an neuen Angeboten und andererseits an der Wiedereinführung bereits erprobter Serviceleistungen. 

Nach der Wiedereröffnung der Mensa am Campus und der Einrichtung eines eigenen Lieferdienstes für Studierende führt das Studentenwerk in der Cafeteria Seybothstraße (Mensagebäude) die „Happy Half Hour“ erneut ein.

Happy Half Hour – was heißt das? 

In der letzten halben Stunde der Cafeterien-Öffnungszeiten bekommen die Kunden bei dem Kauf von Frischeprodukten einen Preisnachlass von 30%. Der Preisnachlass wird Euch automatisch an der Kasse abgezogen und nicht gesondert ausgeschildert.Die Happy Half Hour gilt für alle Frischeprodukte: 

  • Belegte Semmeln und weitere Backwaren,
  • täglich frisch hergestellte Säfte und Smoothies,
  • Alle Produkte im Weckglas, z.B. Müslis, Porridge, Joghurt, Obst und Salate.

Die Happy Half Hour soll dazu beitragen, Speiseabfall zu vermeiden, denn für täglich frisch hergestellte Produkte obliegt die Hochschulgastronomie strengen hygienischen Auflagen. 

“Jeder einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren”

Weitere Infos auf den Mensascreens, über Aushänge, auf www.stwno.de sowie Facebook (www.facebook.de/STWNO), Twitter (https://twitter.com/STWNO) und Instagram (https://www.instagram.com/stw_niederbayern_oberpfalz)

Vielen Dank und herzliche Grüße

Antragstellung für Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Seit 16.06.2020 kann diese Überbrückungshilfe online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt voraussichtlich ab Ende Juni durch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.

Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.

Weitere allgemeine Informationen zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren können auf der Internetseite des Studentenwerks entnommen werden unter: www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe

FAQ – Überbrückungshilfe: https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe/faq-ueberbrueckungshilfe

Allgemeiner Kontakt für Studierende zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren:

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Telefon-Hotline: 0800 26 23 003

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Die Hochschulleitung